
Die Mitarbeiter des Bestattungsinstituts Möwius Berlin Grünau besprechen mit ihren Kunden die Bestattungsvorsorge in Berlin persönlich. So wird zum Beispiel festgelegt, welche Art der Bestattung erfolgen soll. Hierfür kommen eine konventionelle Beerdigung (Erdbestattung), Feuer- oder Seebestattungen, Naturbestattungen oder andere Formen der Bestattung infrage. Als seriöses und erfahrenes Bestattungsunternehmen in Berlin hilft das Bestattungsinstitut Möwius Berlin Grünau auch in Fragen der Ausgestaltung der Trauerfeier. Auch hierfür können noch zu Lebzeiten detaillierte Regelungen getroffen werden. Um die Angehörigen finanziell zu entlasten, empfiehlt sich der Abschluss einer Sterbeversicherung, die für die Kosten einer Beerdigung aufkommt.
Ein entscheidender Vorteil der Bestattungsvorsorge in Berlin ist die Sicherheit, dass die Anordnungen des Verstorbenen in Bezug auf die eigene Beerdigung auch ausgeführt werden. Das gilt besonders im Vergleich zu Festlegungen, die der Verstorbene in einem Testament niedergelegt hat. Denn in der Regel wird ein Testament erst einige Zeit nach dem Ableben des Verstorbenen geöffnet. Zwar ist es selbstverständlich möglich, noch zu Lebzeiten den Erben eigene Wünsche zur Durchführung der Beerdigung mitzuteilen. Beim Vorliegen eines Vertrags über die Bestattungsvorsorge in Berlin hat der Verfügende jedoch ein großes Maß an Sicherheit, dass die Beerdigung auch tatsächlich in seinem Sinne erfolgt.
Zu beachten ist jedoch, dass der Vertrag über eine Bestattungsvorsorge in Berlin im Wesentlichen die Umstände der Beerdigung regelt. Alles Weitere, insbesondere die Erbfolge, wird durch das Gesetz oder ein persönliches Testament festgelegt. Was gibt es bei einem Testament zu beachten? Das Wichtigste: Es muss komplett handgeschrieben sein, um Rechtswirksamkeit zu erlangen. Ehepaare können ein gemeinschaftliches Testament errichten. Hierbei ist wichtig, dass beide Partner das handgeschriebene Dokument gemeinsam unterschreiben.
Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, lässt sich von einem Notar beraten. In diesem Fall entfällt auch das Erfordernis der handschriftlichen Aufsetzung. Der Notar sorgt dafür, dass das Testament amtlich verwahrt und nach dem Tod des Erblassers rechtzeitig geöffnet wird. In einem Testament können viele Regelungen getroffen werden. Unter anderem kann der Betroffene darin festlegen,
Wer sein Testament eigenhändig ohne die Hilfe eines Notars erstellt, sollte schon zu Lebzeiten dafür Sorge tragen, dass das Dokument im Falle des eigenen Todes schnell aufgefunden wird. Er kann es aber auch beim Amtsgericht verwahren lassen. Wenn die Erbfolge anders geregelt werden soll, als es das Gesetz vorschreibt, muss bedacht werden, dass ausgeschlossene Erben eventuell einen Pflichtteilsanspruch behalten. Dieser kann auch durch ein Testament nicht verhindert werden.
Neben dem Aufsetzen eines Testaments als letztem Willen für den Todesfall ist es auch möglich, für die Zeit vor dem Tod Vorsorge zu schaffen. So kann durch eine Patientenverfügung festgelegt werden, ob bestimmte lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden oder ob auf diese verzichtet werden soll, wenn das Sterben unabwendbar ist. Auch über Patientenverfügungen informieren Sie die Mitarbeiter von Bestattungsunternehmen in Berlin.
Für die Abfassung eines individuellen, auf die eigenen Wünsche und Bedürfnisse zugeschnittenen Vorsorgevertrags wendet man sich am besten an ein seriöses Bestattungsunternehmen in Berlin – zum Beispiel an das Bestattungsinstitut Möwius Berlin Grünau. Die freundlichen Mitarbeiter vereinbaren gern einen Termin für ein unverbindliches, persönliches Beratungsgespräch, in dem über alle notwendigen Dinge gesprochen wird, die sich praktisch und günstig regeln lassen. Es ist selbstverständlich, dass dieses Gespräch streng vertraulich geführt wird. Die Experten für Bestattungsvorsorge in Berlin beraten Sie unter anderem über die verschiedenen Möglichkeiten der Beerdigung – Feuerbestattung, Erdbestattung, Bestattung in einem Wald, anonyme Bestattung oder Seebestattung. Dabei werden auch Kostenfragen eingehend und transparent besprochen.

Früher gab es für gesetzlich Versicherte das sogenannte Sterbegeld, das die Aufwendungen ersetzen sollte, die für die Beerdigung eines Verstorbenen notwendig wurden. Heute besteht das Sterbegeld nur noch im Rahmen der Beamtenbesoldung – oder als vertraglicher Anspruch, wenn eine Versicherung abgeschlossen wurde. Bestattungsunternehmen in Berlin raten deshalb dazu, schon zu Lebzeiten einen Vertrag über eine Bestattungsvorsorge in Berlin abzuschließen, der auch die finanzielle Entlastung der Angehörigen sicherstellt. Bestattungsunternehmen in Berlin tragen durch dieses Angebot ganz erheblich dazu bei, dass im Todesfall alles geregelt ist und die Angehörigen von Problemen entlastet werden.
Bestattungsvorsorge in Berlin – wer vorsorgt, hat zu Lebzeiten eine Sorge weniger. Es ist gut zu wissen, dass die Angehörigen in der Zeit nach dem Ableben nicht mit Formalitäten und Problemen belastet werden. Die Mitarbeiter des Bestattungsinstituts Möwius Berlin Grünau berichten immer wieder von der tiefen Dankbarkeit, die Angehörige und Freunde von Verstorbenen bewegt, wenn sie erfahren, dass der geliebte Mensch vieles vorweggenommen hat. Denn dadurch bleibt Zeit und Raum für die wichtige Trauerarbeit. So ist der Vertrag über eine Bestattungsvorsorge in Berlin oft auch ein letzter Gruß an die Hinterbliebenen – ein Zeichen der Verbundenheit über den Tod hinaus.
Wenn ein Mensch gestorben ist, kümmern sich in der Regel die Angehörigen um alle Formalitäten, unter anderem auch um die Beerdigung. Es empfiehlt sich, für das Bestattungsunternehmen in Berlin, das mit der Durchführung der Bestattung beauftragt ist, einen kleinen Ordner anzulegen, in dem alle wichtigen Dokumente aufbewahrt werden. Folgende Unterlagen sind vor allem wichtig:
Wenn diese Dokumente bereitliegen, kann die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragt werden. Auf Wunsch übernimmt diese Aufgabe bei entsprechender Bevollmächtigung ein Bestattungsunternehmen in Berlin. Wenn der Tote zu Lebzeiten einen Vertrag über eine Bestattungsvorsorge in Berlin abgeschlossen hat, müssen sich die Angehörigen um die meisten Formalitäten im Zusammenhang mit einer Beerdigung nicht mehr kümmern.
Mit einer Patientenverfügung kann man im Voraus festlegen, ob bestimmte medizinische Maßnahmen – insbesondere lebensverlängernde ärztliche Heileingriffe – durchgeführt werden oder nicht. Diese Erklärung sollte schriftlich abgelegt werden. Sie gilt für den Fall, dass der Betroffene seinen eigenen Willen nicht mehr äußern kann. Im Rahmen einer Patientenverfügung können auch eine Vorsorge-Vollmacht und eine Betreuungsverfügung angelegt werden:
Gemeinsam mit Ihnen besprechen wir Ihre ganz persönliche Bestattungsvorsorge.
In einem Bestattungsvorsorgevertrag können Sie zu Lebzeiten zu bestimmen, welche Form der Bestattung Sie für sich wünschen.Sie können beispielsweise eine Erd-, Feuer- oder Seebestattung festlegen, die Ausgestaltung der Trauerfeier und den Friedhofsplatz bestimmen. Für die Angehörigen ist es sehr hilfreich, dass sie sich im Trauerfall keine Gedanken über die Art und Weise der Bestattung machen müssen und sie davon ausgehen können, dass die Frage der Kosten weitestgehend abgeklärt ist.
Eine spätere finanzielle Überforderung der Angehörigen ist somit ausgeschlossen. Umfang und Inhalt eines Vorsorgevertrages werden Ihren individuellen Bedürfnissen angepasst. Auch die Frage der Finanzierung der dereinstigen Bestattung wird mit Ihnen beim Abschluss eines Vorsorgevertrages besprochen.
Die vorstehenden Ausführungen können nur einen allgemeinen Rahmen umreißen. Gerne können wir alle Fragen und Probleme mit Ihnen im persönlichen Gespräch klären, sprechen Sie uns an.
Bestattungsinstitut Möwius
Inh. Utz Dannenberg
Regattastr. 66
D - 12527 Berlin Grünau
Telefon: 030 / 674 47 60
Telefax: 030 / 67 82 05 40
Mail: bestattungsinstitut-moewius@t-online.de
Web: www.bestattungsinstitutmoewius.de
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag 09.00 – 17.00 Uhr, telefonisch Tag und Nacht erreichbar
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