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Was heißt eigentlich „Fiskalisierung von Waagen und Kassen”? Das Wort „Fiskal” leitet sich von dem lateinischen „fiscalis” ab und bedeutet „die Staatskasse betreffend”. Es geht bei der Kassenfiskalisierung und den neuen Richtlinien, die auch beim Waagenbau beachtet werden müssen, letztlich um sogenannte Fiskalspeicher. In einem Fiskalspeicher werden alle Daten in einer Form abgelegt, die eine nachträgliche Änderung unmöglich macht, ohne dass diese Änderung als solche dokumentiert wird. Manipulationen im Sinne eines Steuerbetrugs, denen bisher mit den GDPdU Richtlinien (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) begegnet wurde, sollen durch die restriktiveren Bestimmungen der GoBD wesentlich erschwert werden. Die Fiskalisierung von Waagen und Kassen dient dem Manipulationsschutz am Kassenplatz – und soll dem Fiskus Steuereinnahmen sichern.
Es ist klar: Waagen kaufen in Berlin vor allem Gewerbetreibende und Geschäftsleute, die mit diesen Geräten Waren abwiegen. Das Gewicht, das mit einer Waage ermittelt wird, hat unmittelbaren Einfluss auf den errechneten Preis – natürlich inklusive Mehrwertsteuer. Die Fiskalisierung von Waagen und die Kassenfiskalisierung bedeutet, dass jedes Ergebnis im Speicher des jeweiligen Geräts erfasst wird, ohne dass dieses gelöscht werden kann. So ist die nachträgliche Minderung von Einnahmen nicht möglich, ohne dass diese Manipulation aufgezeichnet wird. Das Finanzamt hat dadurch eine jederzeitige Kontrollmöglichkeit. Wer beim Waagen kaufen in Berlin sichergehen will, dass seine neue Kasse sowie die neue Waage den neuen GoBD, die die GDPdU Richtlinien ablösen, entspricht, kann sich an Fachbetriebe für Waagenbau, Wartung und Service wie die Lonscher Waagen GmbH in Berlin Moabit wenden. Dort haben die Experten für Waagenbau immer ein passendes Angebot.
Die Fiskalisierung von Waagen und die Kassenfiskalisierung betreffen alle Betriebe, deren Einnahmen zum großen Teil aus Bargeld bestehen. Hier erfordert schon der Geschäftsalltag aus Gründen der Übersichtlichkeit den Einsatz einer Registrierkasse sowie Ladenwaagen mit Kassenfunktion. Wenn ein Unternehmer nicht in der Lage ist, die neuen Bestimmungen einzuhalten, kann dies finanzielle Einbußen zur Folge haben. Denn das Finanzamt kann in diesem Fall Hinzuschätzungen vornehmen – und oft sind diese Hinzuschätzungen im Einzelfall zwar unverhältnismäßig, letztlich jedoch rechtlich zulässig. Die Fiskalisierung von Waagen und Kassen lohnt sich deshalb auch für den Unternehmer, nicht nur für das Finanzamt. Bei der Suche nach „Waagen kaufen in Berlin” sollte man sich bei jedem Angebot deshalb vergewissern, dass das jeweilige Gerät den GoBD (ehemals GDPdU Richtlinien) entspricht.
In dem einschlägigen Schreiben des BMF (Bundesministerium für Finanzen) wird gefordert, dass „die digitalen Unterlagen und die Strukturinformationen in einem auswertbaren Datenformat vorliegen müssen”. Alle Umsatzdaten müssen also einer sofortigen Auswertung zugänglich sein. Das heißt: Der Finanzbeamte muss ohne weiteres über eine Datenverbindung detaillierte Informationen über die Umsätze abrufen können. Er muss sich ein Bild darüber machen können, wie sich die einzelnen Umsatzdaten zusammensetzen. Dazu gehört zum Beispiel auch die Nachverfolgbarkeit eines stornierten Geschäftsvorfalls. Achten Sie beim Kauf einer Waage in Berlin deshalb besonders darauf, dass die von den Registrierkassen mit Ladenwaagen angefertigten Einzelaufzeichnungen den Grundsätzen der Kassenfiskalisierung entsprechen.
Zu den Daten, die unveränderbar abgespeichert werden müssen, gehören auch Auswertungsdaten, Programmierdaten und Informationen über die Änderung von Stammdaten. Im Rahmen der Fiskalisierung von Waagen und der Kassenfiskalisierung müssen neben dem Bargeldeingang auch Zahlungen mit Kredit- oder EC-Karten erfasst werden. Achten Sie beim Waagen kaufen in Berlin deshalb darauf, dass das Gerät mit Kassenfunktion in der Lage ist, folgende Parameter nachzuweisen: Z-Bons, Stornobuchungen, Entnahmen, Retouren, den Zahlungsweg (bar oder per Karte), Einzelpositionen und Tagesabschlussauswertungen. Dazu müssen Daten wie die Bedienungs- und Programmieranleitung, Programmabrufe nach jeder Änderung, Einrichtungsprotokolle über Verkäufer- und Trainingsspeicher sowie alle weiteren für die Kassenprogrammierung nötigen Anweisungen gespeichert und abrufbar sein.
Auch das Dateiformat ist nicht frei wählbar. Im Rahmen der Fiskalisierung von Waagen und der Kassenfiskalisierung wurde nämlich ebenfalls festgesetzt, dass nur ein Format verwendet werden darf, das den Schnittstellenerfordernissen der Finanzverwaltung entspricht – also durch die Prüfsoftware des Finanzamts gelesen werden kann. Experten für Waagenbau, Wartung und Reparatur von Waagen wie zum Beispiel die Lonscher Waagen GmbH in Berlin bieten auch hierfür geeignete Geräte mit Software an, die Daten in einem von den Finanzämtern akzeptierten Format aufzeichnet.
Und wie sieht es mit denjenigen Betrieben aus, die bisher keine Registrierkassen verwendet haben, sondern mit einer offenen Ladenkasse in Verbindung mit einer Ladenwaage und der Führung eines Kassenbuchs gearbeitet haben? Diese Gewerbetreibenden können zunächst einmal aufatmen. Denn eine allgemeine Registrierkassenpflicht wurde durch die Ablösung der GDPdU Richtlinien durch die GoBD nicht eingeführt. Allerdings raten Experten für Waagenbau, wie zum Beispiel die Lonscher Waagen GmbH in Berlin, von offenen Ladenkassen in der Regel ab. Denn die Manipulationssicherheit ist bei diesen Kassen nicht gewährleistet. Wer sich über GoBD-konforme Waagen informieren möchte, sollte dies bei Experten tun. Durch den Einsatz einer den Bestimmungen entsprechenden Kasse und einer fiskalisierten Waage ist er vor Steuernachzahlungen sicher.
Übrigens führt die Firma Lonscher Waagen auch die DAkkS Kalibrierung von Waagen in Berlin aus.
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Die Fiskalisierung von Waagen, die durch die GoBD (GDPdU Richtlinien) verwirklicht werden soll, verpflichtet alle Betriebe, die Waagen zum Beispiel im Lebensmittelhandwerk, in der Gastronomie oder im Einzelhandel einsetzen, entweder neue, GoBD-konforme Waagen anzuschaffen oder vorhandene Waagen umzurüsten. Letzteres ist natürlich nur dann möglich, wenn die betreffende Hardware umrüstungsfähig ist. Experten wie die Lonscher Waagen GmbH in Berlin Moabit geben gern Informationen über die Fiskalisierung von Waagen durch Umrüstung. Neue Waagen kaufen in Berlin lohnt sich jedoch langfristig, da neue Modelle bereits von Anfang an auf die Fiskalisierung eingestellt sind.
Mit der Ablösung von Kassenaufzeichnungen auf Papier durch die elektronischen Kassen, die etwa in der Mitte des 20. Jahrhunderts einsetzte, wurden Manipulationsmöglichkeiten in der Buchführung erheblich erleichtert. Daten konnten durch die modernen Systeme im Vergleich zur papierbasierten Buchführung leichter und ohne die Möglichkeit einer Rückverfolgung geändert werden. Die Hauptmanipulation bestand darin, erfasste Umsätze nachträglich zu verkürzen. Die ersten Fiskalspeichersysteme wurden in den 1980er Jahren in Italien eingesetzt. Fiskalspeichersysteme ermöglichen es dem Finanzamt, alle Kassenvorgänge nachzuverfolgen. Heute gibt es viele Länder, die Fiskalspeichersysteme gesetzlich vorschreiben. In Deutschland ist es nach wie vor möglich, anstelle von Registrierkassen mit offenen Ladenkassen in Verbindung mit der Führung eines Kassenbuchs zu arbeiten. Wer jedoch Registrierkassen einsetzt, ist verpflichtet, einen Fiskalspeicher zu verwenden.

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Lonscher Waagen GmbH
Beusselstr. 44 f-g
10553 Berlin Moabit
Telefon: 030 / 3960130
Telefax: 030 / 3960130
Mail: info@lonscher-waagen.de
Web: www.lonscher-waagen.de
www.waagen-kaufen.de
Öffnungszeiten
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